Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
1. Organisationsprofil
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt seit 1992 das DZI Spenden-Siegel und beantwortet darüber hinaus Anfragen der Öffentlichkeit, insbesondere von potenziellen Spendern, Behörden, Unternehmen und der Presse. Die Tätigkeit der Stiftung reicht zurück bis in das Jahr 1893, in dem diese als Auskunftsstelle der Deutschen Gesellschaft für ethische Kultur e.V. gegründet wurde. Zielsetzung ihrer Arbeit ist die Unterstützung von Zuwendungsgebern bei der Einschätzung Spenden sammelnder Organisationen, die Stärkung der Informationslage und des Vertrauens der breiten Bevölkerung und so die Förderung der Spendenbereitschaft sowie die Förderung der Transparenz und Qualitätsentwicklung von Spenden sammelnden Organisationen.
Im Rahmen der Verleihung des Spenden-Siegels, welches derzeit (2011) 263 Organisationen tragen, prüft das DZI unter anderem die wirksame Wahrnehmung und klare Trennung von Leitung und Aufsicht, die zweckgerichtete, sparsame und wirksame Mittelverwendung, die Angemessenheit und Transparenz der Vergütungen, Aussagekraft und angemessene Prüfung der Rechnungslegung, eine klare, wahre, offene und sachliche Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Transparenz der Jahresberichte und der Websites der Organisationen. Darüber hinaus beantwortet die DZI Spenderberatung Einzelanfragen (4.000 bis 6.000 jährlich) zu verschiedensten Spendenthemen und zur Einschätzung des DZI bezüglich der Förderungswürdigkeit zahlreicher Organisationen ohne Spenden-Siegel. Hinzu kommen kurzgefasste Spenden-Tipps, die sowohl Orientierung als auch Auskünfte über unseriöse Praktiken im Spendenbereich geben sollen. Neben der Spenderberatung unterhält das DZI eine Literaturdatenbank und Fachbibliothek zur Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Wohlfahrtspflege und veröffentlicht im Eigenverlag die Fachzeitschrift „Soziale Arbeit“.
2. Organisationsstruktur
Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht Berlins gemäß den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes. Der Vorstand vertritt die Stiftung und bestellt für das operative Geschäft eine Geschäftsführung, die wiederum nach Maßgabe der Satzung und des Vorstandes handelt. Die im Vorstand vertretenden Organisationen sind in der Satzung festgelegt: Dabei handelt es sich um den Senat von Berlin (Vorsitz), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag, den Deutschen Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.
Die Geschäftsstelle beschäftigt 21 Mitarbeiter (19,1 Vollzeitäquivalent), von denen 13 im Bereich der Spenderberatung tätig sind. Acht wissenschaftliche Mitarbeiter sind für die Prüfung und Vergabe des Spenden-Siegels verantwortlich.
3. Finanzierung
Art der Finanzierung
Die Einnahmen des DZI setzen sich aus öffentlichen Zuwendungen sowie aus Eigeneinnahmen und Beiträgen des DIHK und der BAGFW als nicht-staatlichen Trägern der Stiftung DZI zusammen. Die öffentlichen Zuwendungen stammen vom BMFSFJ, dem Land Berlin, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und von verschiedenen Bundesländern. Eigene Einnahmen erzielt das Institut durch einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (insbesondere durch die Vergabe des Spenden-Siegels, Einnahmen 2010 hierdurch: 538.000,00 Euro) sowie den Vertrieb seiner Literaturdatenbank SoLit und der Fachzeitschrift „Soziale Arbeit“.
Kosten der Dienstleistungen
Die interessierte Öffentlichkeit kann die Auskünfte und Recherchen des Instituts kostenfrei nutzen. Dazu steht seit kurzem insbesondere die erneuerte und deutlich ausgebaute Internetseite zur Verfügung. Kostenpflichtig werden nur einzelne Buchpublikationen des DZI vertrieben. Die Bearbeitung eines Spenden-Siegel-Antrags ist abhängig von den jeweiligen Gesamteinnahmen mit Gebühren zwischen 500 und 12.000 Euro zuzüglich 19% Umsatzsteuer verbunden. Bei einem Erstantrag kommt einmalig eine Gebühr von 1.000 Euro hinzu. Durchschnittlich liegt die jährliche Prüfungsgebühr pro Antragsteller bei rund 2.250 Euro (inkl. USt). Geregelt sind die Gebühren in den Spenden-Siegel-Leitlinien, die auf der Webseite zum Download zur Verfügung stehen.
4. Interne Transparenz
Eigenanspruch und Umsetzung
Das DZI selbst hat die Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet und veröffentlicht demgemäß die relevanten Informationen auf seiner Webseite. Darüber hinaus veröffentlicht das DZI seine Satzung und jährlich einen Tätigkeitsbericht, der auch den Finanzbericht umfasst. Zukünftig soll verstärkt über Arbeitsweisen und Methoden auf der Webseite berichtet werden. Eine Wirkungsbeobachtung erfolgt im Tätigkeitsbericht insofern, als dort inhaltliche Fortschrittsberichte der einzelnen Arbeitsbereiche enthalten sind und eine ausführliche Aufzählung der eingehenden Anfragen und der externen Berichterstattung erfolgt.
5. Transparenzverständnis
Die Verbesserung der Transparenzlage in Deutschland ist die zentrale Zielsetzung des Instituts: Einerseits soll direkt über die Spenderberatung eine verbesserte „Informationslage“ hergestellt und das „Vertrauen der breiten Bevölkerung in Spenden sammelnde Organisationen“ gestärkt werden. Andererseits soll indirekt über die Einhaltung der Spenden-Siegel-Leitlinien ein Beitrag zur „Förderung der Transparenz in Spendenorganisationen“ geleistet werden
Anforderungen an die teilnehmenden Organisationen: Bewertungskriterien und -standards
Die Anforderungen an die Siegelträger sind in den Spenden-Siegel-Leitlinien ausgearbeitet und werden über diese transparent kommuniziert. Es handelt sich bei den Leitlinien um ein ausführliches und dichtes Dokument, welches neben Standards zur Transparenz auch Leitlinien für die Organisationsleitung und Aufsicht, die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, die Mittelverwendung, die Vergütung und die Rechnungslegung und Prüfung enthält. Eine zweite Leitlinie ist das Konzept der „Werbe- und Verwaltungsausgaben Spenden sammelnder Organisationen“. Inhaltlich entsprechen die Leitlinien in vielen Punkten dem VENRO-Verhaltenskodex. Das DZI hat VENRO und andere relevante Dachverbände bei der Erarbeitung der Leitlinien konsultiert; viele unserer Anmerkungen wurden konstruktiv aufgegriffen. Kritik seitens des DZI wird schriftlich an die jeweilige Organisation kommuniziert und in einem Prüfbericht dokumentiert sowie auch im Vorfeld der Prüfungsberichte schriftlich und in persönlichen Gesprächen thematisiert. Bei regelmäßigen Anfragen aus der Öffentlichkeit bewertet das DZI auch Nicht-Siegel-Träger. Als nicht förderungswürdig werden solche Organisationen bewertet, die nach Einschätzung des DZI „gegen wichtige Grundsätze der Geschäftspraxis vertrauenswürdiger Spendenorganisationen verstoßen“. Des Weiteren warnt das DZI auch vor solchen Organisationen, die „es als nicht förderungswürdig bewertet und bei denen es einen besonders dringenden Aufklärungsbedarf in der Öffentlichkeit sieht“. Das DZI dokumentiert in beiden Fällen die Grundlage der eigenen Entscheidung und übermittelt der entsprechenden Organisation eine Kopie der Anfrage bzw. der Antwort. Allgemeine Grundlage der Bewertung sind auch hier die Spenden-Siegel-Leitlinien.
Möglichkeiten des Einspruchs bei negativen Bewertungen
Es gibt die Möglichkeit, den Berufungsausschuss für das Spenden-Siegel anzurufen, wenn ein Spenden-Siegel-Antrag abgelehnt wird oder das Siegel während der Geltungsdauer entzogen wird. Der Ausschuss besteht aus unabhängigen Personen und trifft für das DZI bindende Entscheidungen. Eine formale Möglichkeit des Einspruchs bei negativen Antworten im Falle von Einzelanfragen gibt es nicht.
6. Vorteile für und Anforderungen an die Hilfsorganisationen
Organisatorische, technische oder finanzielle Aufgaben und Anforderungen an die beteiligten NRO
Die Erteilung des Spenden-Siegels beruht auf einem freiwilligen Antrag der Organisationen. Diese müssen fünf formale Antragsvoraussetzungen erfüllen, zu denen u.a. die Gemeinnützigkeitsprüfung und eine Vereinnahmung von Geldspenden in Höhe von mehr als 25.000 Euro pro Jahr zählen. Organisationen, die das Spenden-Siegel beantragen, müssen einen Fragebogen ausfüllen und eine Reihe weiterer Unterlagen einreichen, so u.a. den vollständigen Auszug aus dem Vereinsregister, die Satzung, ein Protokoll über die Sitzung des Aufsichtsorgans, die Rechnungslegung mit Prüfungsbestätigung, eine Aufstellung der drei höchsten Jahresgesamtbezüge, Belegexemplare aller in den vorangegangenen zwölf Monaten eingesetzten Werbemedien und eine repräsentative Auswahl der in den vorangegangenen zwölf Monaten eingesetzten weiteren Informationsmaterialien.
Vorteile der Beteiligung
Von dem Siegel erwarten Organisationen in der Regel eine positive Veränderung des in sie gesetzten Vertrauens und erhoffen sich eine erhöhte Spendenbereitschaft. Laut repräsentativen Umfragen, die das DZI in Auftrag gegeben hat, haben bei einer ungestützten Frage 15 Prozent der Bevölkerung schon einmal vom DZI-Spenden-Siegel gehört. Verschiedene Umfragen bei Spendern haben ergeben, dass mindestens die Hälfte der befragten Spender das DZI-Siegel kennt und darin ein Vertrauenskriterium sehen.
7. Unsere Einschätzung:
Im Vergleich zu vielen anderen Leitlinien und Transparenzinitiativen handelt es sich beim DZI-Siegel um ein inhaltlich sehr dichtes Prüfverfahren, welches viele wichtige Bestandteile einer ordentlichen Organisationsführung, wie sie auch im VENRO-Verhaltenskodex beschrieben werden, abdeckt. Wir begrüßen zudem die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Verband, die Grundlage der Erarbeitung der Leitlinien war.
Das DZI Siegel stellt nur für solche Organisationen einen Gewinn dar, die über eine bestimmte Höhe an Einnahmen verfügen. Für kleinere, ehrenamtlich getragene Organisationen ist der Aufwand oft zu hoch. In diesem Zusammenhang ist zu begrüßen, dass das DZI ebenso wie VENRO Mitinitiator der Initiative Transparente Zivilgesellschaft ist, die sich gerade auch an kleinere Organisationen richtet. Trotz der Dichte der Leitlinien bleiben an vielen Stellen offene Fragen, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der Leitlinien im Bereich „Kommunikation“. Des Weiteren dauert die Prüfung selbst in einigen Fällen unverhältnismäßig lang. Offen bleibt, welche Rolle das DZI in einer sich verändernden Transparenzlandschaft einnehmen kann: Lange Jahre verfügte das Institut über ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt. Dies ändert sich durch neue Initiativen und neue technische Möglichkeiten (u.a. durch das Web 2.0).


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